Versicherungsrecht

Das Versicherungsrecht kann Sie nur dann nicht betreffen, wenn Sie keine Versicherung abgeschlossen haben. Das aber trifft auf fast niemanden zu, so dass das Versicherungsrecht im täglichen Leben einen sehr hohen Stellenwert hat. Die häufigsten Versicherungen sind dabei die Unfall-, Berufsunfähigkeits-, Kranken-, Lebens-, Haftpflicht-, Wohngebäude- oder Hausratsversicherung. So vielfältig wie die möglichen Versicherungen sind, so vielfältig sind dann die Streitigkeiten. Nicht zuletzt, da auch meist Anzeige-, Auskunfts- und Belegpflichten zu erfüllen sind.

Ich unterstütze Sie bei

  • der Aufklärung über Ihre Rechte und Ihre Ansprüche
  • der Prüfung bestehender Leistungsansprüche
  • der außergerichtlichen und nötigenfalls gerichtlichen Durchsetzung von Leistungsansprüchen wie z.B. Schmerzensgeld-, Schadensersatz- oder Rentenansprüchen
  • einer Deckungsablehnung durch den Versicherer nach einem Schadensfall
  • bei der Beendigung von Versicherungsverträgen

Bedenken Sie bitte, dass im Leistungs-/Schadensfall Fristen laufen, die es einzuhalten gilt. Sie sollten daher umgehend mit mir in Kontakt treten. Die zur Bearbeitung Ihrer Angelegenheit relevanten Unterlagen stellen Sie bitte, wenn möglich, im Anschluss an die Terminvereinbarung und noch vor unserem ersten Besprechungstermin zur Verfügung.

Das können sein:

  • Versicherungsvertrag nebst den allgemeinen Versicherungsbedingungen
  • Antragsunterlagen zum Versicherungsvertrag
  • Vorkorrespondenz mit der Versicherung
  • Kopien von Rechnungen, Zeugenaussagen oder Fotos
  • Sachverständigengutachten
  • Kostenvoranschläge
  • Ärztliche Gutachten/Atteste
  • Gerichtsbeschlüsse
  • Rechtsschutzversicherungsunterlagen