Das Arbeitsrecht ist eines der wichtigsten Rechtsgebiete, da es für jeden Arbeitnehmer und Arbeitgeber Pflichten und Rechte begründet, denen er in irgendeiner Art und Weise automatisch unterliegt. Grundsätzlich sind im Arbeitsrecht die allgemeinen Regeln des Schuldrechts anzuwenden. Doch es wurden auch zusätzliche Regelungen geschaffen. So sind beispielsweise Tarifverträge im Arbeitsrecht bei rechtlichen Problemen ergänzend heranzuziehen.

Ich vertrete Sie als Arbeitnehmer und Arbeitgeber im außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren.

Ich unterstütze Sie bei

  • der Ermittlung von Kündigungsfristen
  • der ordentlichen Kündigung
  • der außerordentlichen, fristlosen Kündigung
  • der Änderungskündigung
  • der Prüfung und Aufsetzung von Aufhebungsverträgen
  • der Prüfung und Aufsetzung von Arbeitsverträgen
  • der Abmahnung
  • dem Arbeitszeugnis
  • der Durchsetzung des Mindestlohns
  • in Fällen von Mobbing

Auch in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten können Fristen laufen. So haben Sie beispielweise nur eine Frist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung, um eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung als von Anfang an wirksam.

Die zur Bearbeitung Ihrer Angelegenheit relevanten Unterlagen stellen Sie mir bitte, wenn möglich, im Anschluss an die Terminvereinbarung und noch vor unserem ersten Besprechungstermin zur Verfügung.

Das können sein:

  • Arbeitsvertrag
  • Kündigungsschreiben
  • Vorkorrespondenz mit dem Arbeitgeber
  • Gehaltsabrechnungen
  • Abmahnungen
  • Name, Adresse, Gesellschaftsform und Vertreter des Gegners
  • Rechtsschutzversicherungsunterlagen